NEUMANN -Gepflegte und schöne Gewerbefläche in guter Lage!
Objektbeschreibung
In zentraler und gut erreichbarer Lage von Manching steht eine vielseitig nutzbare Gewerbeeinheit mit ca. 108 m² Gesamtfläche zur Vermietung.
Ein besonderes Plus ist das Sondernutzungsrecht im Außenbereich (Garten): Der Mieter erhält das alleinige Recht zur Nutzung dieser Fläche – ideal für Außengastronomie, Pausenbereiche oder individuelle Gestaltungsideen.
Die Einheit überzeugt durch einen funktionalen und flexiblen Grundriss, der vielfältige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet – ob Büro, Praxis, Atelier , Café oder Dienstleistungsgewerbe. Große Fensterflächen sorgen für helle, freundliche Räume mit angenehmer Arbeitsatmosphäre und viel Tageslicht.
Die moderne Ausstattung und die hochwertige Instandhaltung bieten ein repräsentatives und komfortables Umfeld für Ihre Geschäftsidee.
Die Einheit ist aktuell leerstehend und kann kurzfristig bezogen werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in einem etablierten Umfeld mit hervorragender Infrastruktur und Verkehrsanbindung zu präsentieren.
Lage
Die Gewerbeeinheit befindet sich in einer ruhigen Lage in 85077 Manching und überzeugt durch ihre ideale Verkehrsanbindung.
Die Autobahn A9 sowie die Bundesstraße B16 sind in nur wenigen Fahrminuten erreichbar und ermöglichen eine schnelle Anbindung an die umliegenden Städte und Regionen.
Auch die Nahversorgung ist hervorragend: Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien, Ärzte, Apotheken, Kindertagesstätten sowie Schulen verschiedener Schularten befinden sich in fußläufiger Entfernung.
Provision für Mieter
Vom Mieter sind nach erfolgreichem Mietvertragsabschluss 3 Nettokaltmieten zzgl. 19% MwSt. zur Zahlung an den Makler fällig.
Sonstiges
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten weitergegeben.
Kontakt:
Fa. Neumann Immobilien - Tel.:0841/88636262
BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.
Eckpunkte des Gesetzes
- Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
- Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.
Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.
Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.











