NEUMANN - *Preis auf Anfrage* Bauträgergrundstück mit Altbestand, bebaubar mit 24 Wohnungen - optima
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein großzügiges Grundstück mit Altbestand, mit ca. 2600 m² Grundstücksfläche in zentraler Lage von 85077 Manching.
Eine genehmigte Planung für 24 Einheiten und ca. 2.200 m² Wohnfläche ist vorhanden.
Diese ist bereits im Kaufpreis inkludiert.
Weitere Informationen und Planunterlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Lage
Die optimale Anbindung an die Fernverkehrsstraßen und die Autobahn zeichnen diese Immobilie zusätzlich aus. In nur wenigen Fahrminuten ist die Autobahn A9, sowie die Bundesstraße B16 erreichbar.
Sämtliche Belange des täglichen Lebens sind ebenfalls reichhaltig abgedeckt.
Supermarkt, Bäcker, Ärzte, Kindertagesstätte und verschiedene Schularten sowie
reichhaltige Freizeitmöglichkeiten findet man in einem Radius von ca. 1-2 km.
Provision für Käufer
Vom Käufer sind nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit 3,57% Provision inkl. Mehrwertsteuer, errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis, zur Zahlung fällig.
Sonstiges
Hinweis:
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Hinweis: Mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten weitergegeben.
BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.
Eckpunkte des Gesetzes
- Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
- Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.
Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.
Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.





