NEUMANN - Schöne 3ZKB Wohnung in ruhiger Lage!
Objektbeschreibung
Hier bietet sich die Möglichkeit eine schöne 3ZKB Wohnung im 1. Obergeschoss mit ca. 69 m² Wohnfläche, in guter Lage von 85290 Geisenfeld zu erwerben.
Die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand.
Der Grundriss der Wohnung ist aufgrund der anspruchsvollen Architektur modern und nutzbar gestaltet.
Durch die zahlreichen Fensterflächen wirken die Räumlichkeiten hell und lichtdurchflutet.
Die Räumlichkeiten sind folgendermaßen unterteilt
Wohnzimmer ca. 14,30 m²
1. Schlafzimmer ca.13,15 m²
Küche ca. 10,40 m²
Flurbereich ca. 11,08 m²
2. Schlafzimmer ca. 12,85 m²
Badezimmer ca. 8,45 m²
Aktuell ist die Wohnung für 750.-€ Nettokaltmiete vermietet.
Lage
Die Wohnung befindet sich im Herzen von Geisenfeld, einer Stadt mit hoher Lebensqualität und einer wachsenden Bevölkerung. Geisenfeld ist verkehrsgünstig an das Straßen- und Bahnnetz angebunden.
Sämtliche Belange des täglichen Lebens sind ebenfalls reichhaltig abgedeckt.
Einkaufsmöglichkeiten, Kindertagesstätte und verschiedene Schularten, sowie zahlreiche Freizeitmöglichkeiten sind in fußläufig vorzufinden.
Weitere Entfernungen - Fahrminuten:
+ München ca. 53 min, ca. 70km
+ Nürnberg ca. 70 min, ca. 110km
Sonstiges
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Hinweis: mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten weitergegeben.
Provision für Käufer
Vom Käufer sind nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit 3,57% Provision inkl. 19%
Mehrwertsteuer, errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis, zur Zahlung fällig.
Energieausweis:
| Ausweisart: | Bedarfsausweis |
| Kennwert: | 156,00 kWh/(m2 a) |
| Energieeffizienzklasse: | E |
| Heizungsart: | Heizöl |
| Ausstellungsdatum: | 15.08.2018 |
| Ausweis Gültig bis: | 14.08.2028 |
| Baujahr: | 1907 |
BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.
Eckpunkte des Gesetzes
- Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
- Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.
Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.
Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.





