Bestandsimmobilien

Provisionsfrei für Käufer - Gepflegtes Ein/-Zweifamilienhaus mit Swimmingpool

Am Doggersbuckl 7
85098 Großmehring
gepflegt

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Objektbeschreibung:
Hier bietet sich die Möglichkeit ein schönes, renoviertes und freistehendes Ein/-Zweifamilienhaus mit ca. 160,00 m² Wohnfläche, Baujahr 1965, grundsaniert 2014, in guter und ruhiger Lage von Großmehring zu erwerben.
Das Einfamilienhaus ist voll unterkellert und bietet ausreichend Lagermöglichkeiten.
Zudem hat die Immobilie ein Zweifamilienhauscharakter, da das Erd- und Obergeschoss jeweils über ein Badezimmer verfügen.

Das Grundstück verfügt über 757,00 m² und einen großzügigen, sonnigen Garten.
Der Garten ist schön angelegt und verfügt über einen tollen Swimmingpool ein Gewächshaus, sowie einen angenehm großen Freisitz.
Sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen wurden im Laufe der letzten Jahre getätigt, wie
- Einbau von Kunststofffenstern mit 3-fach Isolierverglasung v. 2014
- Alu Rollos von 2014
- Dämmung der Fassade (WDVS-System) v. 2014

Zahlreiche exklusive Ausstattungsmerkmale zeichnen dieses Objekt aus, wie die modern und gut nutzbare Aufteilung der Räumlichkeiten, sowie die zahlreichen Fensterflächen die für eine angenehme Wohnatmosphäre sorgen und den Räumlichkeiten viel Helligkeit verleihen.

Raumaufteilung:
Erdgeschoss:
Das Erdgeschoss verfügt über insgesamt ca. 97,00 m² (inkl, angerechneter Terrassenanteil zu ca. 8.00 m², somit 50%) und ist folgendermaßen aufgeteilt:
Eingangsbereich, Flur, Gästezimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche.

Dachgeschoss:
Der Dachgeschossbereich ist über eine massive betonierte Treppe über den Eingangsbereich begehbar und verfügt über insgesamt ca. 63,00 m².
Das Dachgeschoss kann folgende Räumlichkeiten vorweisen:
Flur, Speisekammer, 2x Abstellraum, Schlafzimmer, Küchenraum, Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer, Badezimmer


m2 Wohnfläche
m2 Grund
Preis / Status
gute Lage
ca. 160,00 m²
ca. 757,00 m²
645.000.-€



Lagebeschreibung:
Die kurztaktige Busverbindung ist fußläufig gut zu
erreichen.
Kindergarten, Schule und Einkaufsmöglichkeiten findet
man in einem Radius von 2 km vor.
Die Altstadt von Ingolstadt ist mit einer Fahrzeit von
ca.10 min. zu erreichen.
Die A9 ist über die Einfahrt Ingolstadt- Nordost mit einer
Fahrzeit von ca.5 min. zu erreichen.
Die Audi AG ist mit einer Fahrzeit von ca. 15 min. zu erreichen.

Ausstattung:
Massivhaus, Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Ölheizung,
Garage mit 8m Länge, Außenstellplatz, Gewächshaus, Swimmingpool, Warmwasseraufbereitung über Luftwärmepumpe, Heizung über Öl,

Sonstiges:
Kontakt: Fa. Neumann Immobilien: 0841/88636262
Wir sind seid 1990 für unsere Kunden im Immobilien
u. Bauwesen tätig.

Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Hinweis: mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten weitergegeben.
Energieausweis:
Ausweisart: Bedarfsausweis
Kennwert: 74,8 kWh/(m2 a)
Energieeffizienzklasse:   B
Heizungsart: Öl
Ausstellungsdatum: 12.09.2022
Ausweis Gültig bis: 11.09.2032
Baujahr: 1965


BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.

Eckpunkte des Gesetzes

  • Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.

Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.