Bestandsimmobilien

Renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in zentraler Lage


86668 Karlshuld
renovierungsbedürftig

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Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht ein voll unterkellertes Einfamilienhaus mit ca. 116,00 m² Wohnfläche und einem teilausgebauten Dachgeschoss.

Bei vollständigem Ausbau des Dachgeschosses kann eine Wohnfläche von ca. 140,00 m² erzielt werden.

Das Bestandsgebäude verfügt über zwei Eingänge, sowie 3 Schlafräume, Küche, Gäste-WC, Bad und ein Wohnzimmer.
Bei Ausbau des Dachgeschosses können hier zwei weitere Räumlichkeiten entstehen.

Das großzügige Grundstück verfügt über 560 m² hat einen nahezu rechteckigen Zuschnitt.

Sämtliche Anfragen bitte mit vollständigen Kontaktdaten.

Ausstattung:
Massivhaus, voll unterkellert
m2 Wohnfläche
m2 Grund
Preis / Status
gute Lage
ca. 116,00 m²
ca. 560,00 m²
369.000.-€



Lagebeschreibung:
Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage von 86668 Karlshuld.
Die Gemeinde Karlshuld liegt im oberbayrischen Landkreis Neuburg- Schrobenhausen.
Karlshuld mit seinen ca. 5300 Einwohnern gilt als
die Metropole im Donaumoos.
Die Infrastruktur kann man als sehr gut bezeichnen.
Es gibt eine Grund und Hauptschule sowie einen Kindergarten und eine Kinderkrippe die fußläufig erreichbar sind.
Weiterführende Schulen wie Realschule und Gymnasium findet man in Neuburg und Ingolstadt vor.
Eine kurztaktige Busverbindung mit mehreren Haltestellen in allen Richtungen garantiert ein zügiges Vorankommen.
Belange des täglichen Lebens sind reichhaltig abgedeckt, es gibt mehrere Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien, Ärzte, Apotheken,
Sportvereine, Badeseen, usw.
Die Stadt Ingolstadt im südlichen Teil ist mit einer Fahrzeit von ca. 15 min. zu erreichen. Der Zubringer A9 ist über die Zufahrt Manching mit einer Fahrzeit von ca.15 min zu erreichen.
Die Stadt Neuburg kann man mit einer Fahrzeit von 10-15 min. zu erreichen.
Energieausweis:
Ausweisart: Bedarfsausweis
Kennwert: 198,87 kWh/(m2 a)
Energieeffizienzklasse:   F
Heizungsart: Öl
Ausstellungsdatum: 11.08.2022
Ausweis Gültig bis: 10.08.2032
Baujahr: 1960


BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.

Eckpunkte des Gesetzes

  • Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.

Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.