Bestandsimmobilien

Schönes Grundstück für die Bebauung eines EFH oder DH in ruhiger Lage - gegen Gebot


91719 Heidenheim
Grundstück in Hanglage

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Objektbeschreibung:
Hier bietet sich die Möglichkeit ein sonniges Baugrundstück mit 775,00 m² in ruhiger Lage zu erwerben.
Das Grundstück befindet sich in Hanglage, verfügt über keinen Altbestand und hat einen nahezu rechteckigen Grundstückszuschnitt.
Die Bebauung richtet sich nach dem gültigen Bebauungsplan des Marktes Heidenheim.
Lt. Bebauungsplan befindet sich das Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet und folgende Bebauung ist möglich:
-Einfamilienhaus oder Doppelhaus
-Vollgeschosse: II
-GRZ: 0,4
-GFZ: 0,8
- offene Bauweise

Bei Kaufinteresse senden Sie uns bitte ein Kaufpreisangebot mit Ihren vollständigen Kontaktdaten an folgende E-Mail Adresse: info@immobilien-neumann.com

Lagebeschreibung:
Der Markt Heidenheim verfügt über ca. 2600 Einwohner und ist geprägt durch Einfamilien-/Doppel-/und Zweifamilienhäuser in idyllischer Lage.

Nächstgelege Städte:
- Weißenburg (ca. 21km)
- Nürnberg (ca. 78km)
- Gunzenhausen (ca. 19km)
- Treuchtlingen (ca. 13km)
- München (ca. 150km)

Autobahnzufahrten:
A6 Nürnberg/Heilbronn ca. 40km entfernt über die Anschlussstelle Ansbach.
A9 Nürnberg/München, ca. 70km entfernt über Anschlussstelle Ingolstadt Nord.

Bahnhof:
in Treuchtlingen ca. 13km

Flughafen:
Nürnberg ca. 80km
m2 Wohnfläche
m2 Grund
Preis / Status
Grundstück
ca. 775,00 m²
gegen Gebot



Sonstiges:
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf
Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit können
wir nicht übernehmen.
Mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben
und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten
weitergegeben.

Maklercourtage:
Vom Käufer sind nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit 5,95% Provision inkl. 19%
Mehrwertsteuer, errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis, zur Zahlung fällig.

BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.

Eckpunkte des Gesetzes

  • Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.

Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.