Bestandsimmobilien

Einfamilienhaus mit Werkstatthalle - Ingolstadt-Süd


Objektbeschreibung:
*Innenfotos folgen*

Zum Verkauf steht ein voll unterkellertes Einfamilienhaus mit ca. 198,00 m² Wohnfläche, einem Werkstattanbau mit ca. 80,00 m² und einem Grundstücksanteil mit ca. 464,00 m².
Die Gesamtnutzfläche (Halle + Kellergeschoss) beträgt ca. 151,00 m².

Die Bebauung richtet sich nach §34, der umliegenden Bebauung.
Einen Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Das Gebäude wurde im Jahr 1955 in Massivbauweise errichtet und ist voll unterkellert.

Ausstattung:
Massivhaus, Heizkörper, EFH voll unterkellert, Ölheizung

Lagebeschreibung:
Regierungsbezirk Oberbayern, Landkreis Ingolstadt.
Das Objekt befindet sich im Süden von Ingolstadt. Die Altstadt ist mit einer
Fahrzeit von ca. 5 min. zu erreichen, die Audi-AG mit einer Fahrzeit von ca.
15 min. zu erreichen.
Autobahn A9 München-Nürnberg ist mit einer Fahrzeit von ca. 5 min. zu erreichen.
Kurztaktige Busverbindung, der Hauptbahnhof Ingolstadt ist zu Fuß in ca. 5 min. zu erreichen.
Sämtliche Belange des täglichen Lebens sind in
einem Radius von ca. 1 bis 1,5 Km vorzufinden.
Verschiedene Schularten sind in einem
Radius von 1,5 bis 3 Km zu erreichen.
m2 Wohnfläche
m2 Grund
Preis / Status
ca. 198,00 m²
ca. 464,00 m²
650.000.-€



Sonstiges:
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf
Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit können
wir nicht übernehmen.
Mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben
und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten
weitergegeben.
Energieausweis:
Ausweisart: Bedarfsausweis
Kennwert: 198,87 kWh/(m2 a)
Energieeffizienzklasse:   F
Heizungsart: Öl
Ausstellungsdatum: 07.02.2020
Ausweis Gültig bis: 07.02.2030
Baujahr: 1955


BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.

Eckpunkte des Gesetzes

  • Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.

Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.