Bestandsimmobilien



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BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.

Eckpunkte des Gesetzes

  • Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.

Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.